Aufgrund meiner mehr als 25-jährigen Erfahrungen in der Betreuung von Problemkrediten aller Art, vertrete ich Sie in sämtlichen Phasen einer wirtschaftlichen Krise gegenüber den beteiligten stakeholdern.
 
Ich unterstützte Ihr Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer leistungswirtschaftlichen Restrukturierung unter Nutzung des heute möglichen Rechtsrahmens der Insolvenzordnung bzw. des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen.

Privatpersonen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten begleite ich bei der notwendigen Neuordnung ihrer Einkommens- und Vermögenssituation und zeige Ihnen den Weg aus dem Schuldenturm außerhalb, aber auch innerhalb des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf. 
 
Ich helfe Ihnen Ihre wirtschaftlichen Probleme nicht als ein persönliches Scheitern für das man sich schämen muß zu verstehen, sondern dies als einen normalen Vorgang in unserem Gesellschaftssystem zu begreifen, in dem jeder eine zweite Chance verdient. 

 
if you snooze, you lose

„Wer nicht am Ball bleibt, der verliert“



 

 

 

 


 

 

 

Die Motivation

RICHTLINIE (EU) 2019/1023 
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 
UND 
DES RATES
 vom 20. Juni 2019
 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) 
 
(1) 
Ziel dieser Richtlinie ist es, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und Hindernisse für die Ausübung der Grundfreiheiten, etwa des freien Kapitalverkehrs oder der Niederlassungsfreiheit, zu beseitigen, die auf Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften und Verfahren für die präventive Restruk-turierung, die Insolvenz, die Entschuldung und Tätigkeitsverbote zurückzuführen sind. Ohne dass die Grundrechte und Grundfreiheiten der Arbeitnehmer beein-trächtigt werden, zielt diese Richtlinie darauf ab, solche Hindernisse zu beseitigen, indem sichergestellt wird, dass bestandsfähige Unternehmen und Unternehmer, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, Zugang zu wirksamen nationalen präventiven Restrukturierungsrahmen haben, die es ihnen ermöglichen, ihren Betrieb fortzu-setzen, dass redliche insolvente oder überschuldete Unternehmer nach einer ange-messenen Frist in den Genuss einer vollen Entschuldung kommen und dadurch eine zweite Chance erhalten können, und dass die Wirksamkeit von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren, insbesondere durch Verkürzung ihrer Dauer, erhöht wird. 
 
(22) 
Je früher ein Schuldner seine finanziellen Schwierigkeiten erkennen und geeignete Maßnahmen treffen kann, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine wahr-scheinliche Insolvenz abgewendet wird, beziehungsweise — im Falle eines Unter-nehmens mit dauerhaft verminderter Bestandsfähigkeit — desto geordneter und effizienter würde der Abwicklungsprozess sein.